„Tragen Praxisbetreiber durch fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln die Schuld oder Mitschuld an Datenverlust, sieht § 43 Bundesdatenschutzgesetz Bußgelder bis zu 50.000 Euro bei minderschweren Fällen und bis zu 300.000 Euro bei schweren Fällen vor.“
Datensicherung wird häufig noch als notwendiges Übel und als Last wahrgenommen. Dabei ist eine professionelle und wiederherstellbare Datensicherung Ihre Lebensversicherung im Falle eines Datenverlusts und ein elementarer Grundpfeiler beim Thema Datenschutz.
Das Datensicherungskonzept der Firma SCHAFFLHUBER versteht sich als Komplettservice. Es bietet Ihnen maximale Sicherheit bei minimalem Selbstengagement und wird individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.
Unser Paket beinhaltet unter anderem:
- professionelle Datensicherungssysteme mit erweiterten Serviceleistungen (u. a. Sofortaustausch am nächsten Arbeitstag, unabhängig vom Garantiestatus)
- Hochleistungsdatensicherungssoftware „made in Germany“, inkl. regelmäßigen Updateservices
- 3 x wöchentlich Prüfung der Datensicherung, inkl. qualifizierter Protokollierung
Lassen Sie sich Ihr persönliches Datensicherungskonzept erstellen.